Rechtsprechung
   BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 524/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1826
BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 524/89 (https://dejure.org/1994,1826)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 5 AZR 524/89 (https://dejure.org/1994,1826)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 524/89 (https://dejure.org/1994,1826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnfortzahlung bei Schwangerschaftsabbruch wegen Notlagenindikation

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LFZG § 1; StGB §§ 218, 218a, 219 (i.d.F. vom 18.5.1976)
    Lohnfortzahlung bei Schwangerschaftsabbruch wegen Notlagenindikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 12
  • NJW 1995, 3073
  • MDR 1995, 828
  • NZA 1995, 459
  • FamRZ 1995, 800
  • BB 1995, 2583
  • BB 1995, 732
  • DB 1995, 929
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 524/89
    In dieser Auffassung sieht sich der Senat auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 bestärkt, in der das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis gekommen ist, daß die strafrechtlichen Regelungen über den Schwangerschaftsabbruch, wie sie in der Gesetzesnovelle vom 27. Juli 1992 verabschiedet worden sind, zumindest teilweise verfassungswidrig sind (BVerfGE 88, 203 bis 366 = NJW 1993, 1751 bis 1779).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. Mai 1993, aaO, ausgeführt, der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für das ungeborene menschliche Leben widerspreche es nicht, wenn die arbeitsrechtlichen Grundsätze über die Lohnfortzahlung dahin ausgelegt und angewendet würden, daß eine Verpflichtung zur Lohnfortzahlung auch dann bestehe, wenn die Arbeitsunfähigkeit die Folge eines auf der Grundlage der Beratungsregelung erfolgten Schwangerschaftsabbruchs sei; es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, auch in diesen Fällen entsprechend § 1 Abs. 1 LFZG die Arbeitsunfähigkeit anzunehmen (NJW 1993, 1770, rechte Spalte, Mitte).

    Sie haben sich zu vergewissern, daß die Annahme einer allgemeinen Notlage nach ärztlicher Erkenntnis nicht unvertretbar war - insoweit können sie sich an den vom BGH entwickelten Grundsätzen (u. a. BGHZ 95, 199, 204 ff. [BGH 09.07.1985 - VI ZR 244/83] = NJW 1985, 2752) orientieren - und die Vorschriften über die Beratung (§ 218 b StGB a.F.) und das Indikationsfeststellungsverfahren (§ 219 StGB a.F.) nicht mißachtet wurden" (BVerfG Urteil vom 28. Mai 1993, NJW 1993, 1751, 1771, linke Spalte, ab cc).

  • BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 495/87

    Lohnfortzahlung - Indikationsregelung - Schwangerschaftsabbruch

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 524/89
    Die Gesetzesmaterialien ergeben hierzu keine nähere Auskunft (so auch BAG Urteil vom 5. April 1989, BAGE 61, 249, 252 = AP Nr. 84 zu § 1 LohnFG = EzA § 1 LohnFG Nr. 105 mit Anmerkung von Pallasch).

    Ein nicht rechtswidriger Abbruch einer Schwangerschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 LFZG ist jedoch nur anzunehmen, wenn es sich um einen im Sinne des § 218 a StGB nicht strafbaren Schwangerschaftsabbruch handelt (vgl. BAG Urteil vom 5. April 1989, aaO, m. w. N.).

    Dabei bleibt unentschieden, ob insoweit auch ein nach strafrechtsdogmatischer Auffassung rechtmäßiges Handeln vorliegt, d. h., ob die Indikationen des § 218 a StGB als Rechtfertigungsgründe oder nur als Schuldausschließungsgründe (Unrechtsausschließungsgründe, Strafausschließungsgründe) zu werten sind (BAG Urteil vom 5. April 1989, aaO, zu II 3 der Gründe).

  • BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89

    Lohnfortzahlung infolge eines Schwangserschaftsabbruchs

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 524/89
    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Beschluß vom 18. Oktober 1989 - 1 BvR 1013/89 - AP Nr. 84 a zu § 1 LohnFG mit Anmerkung Wank = NJW 1990, 241 [BVerfG 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89] = SAE 1990, 129 mit Anmerkung v. Maydell).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluß vom 18. Oktober 1989 (aaO) ausgeführt, die aus der Entstehungsgeschichte des Fünften Strafrechtsreformgesetzes begründete Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts sei in der arbeits- und sozialrechtlichen Literatur verbreitet, methodisch vertretbar und in sich widerspruchsfrei (BVerfG vom 18. Oktober 1989, aaO, unter I 2 a der Gründe).

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 524/89
    Diese Bestimmung hat das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 25. Februar 1975 (BVerfGE 39, 1 ff.) insoweit für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt, als sie "den Schwangerschaftsabbruch auch dann von der Strafbarkeit ausnimmt, wenn keine Gründe vorliegen, die - im Sinne der Entscheidungsgründe - vor der Wertordnung des Grundgesetzes Bestand haben".
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83

    Mißlungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 524/89
    Sie haben sich zu vergewissern, daß die Annahme einer allgemeinen Notlage nach ärztlicher Erkenntnis nicht unvertretbar war - insoweit können sie sich an den vom BGH entwickelten Grundsätzen (u. a. BGHZ 95, 199, 204 ff. [BGH 09.07.1985 - VI ZR 244/83] = NJW 1985, 2752) orientieren - und die Vorschriften über die Beratung (§ 218 b StGB a.F.) und das Indikationsfeststellungsverfahren (§ 219 StGB a.F.) nicht mißachtet wurden" (BVerfG Urteil vom 28. Mai 1993, NJW 1993, 1751, 1771, linke Spalte, ab cc).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht